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Häufige Fragen

Häufige Fragen von Patienten, Klienten, Ratsuchenden

Ich suche eine passende Psychotherapeut*in. Wie gehe ich vor?

Die VOPT stellt Ihnen auf ihrer Homepage eine Adressliste zur Verfügung. Sie finden darauf Angaben zur Lage der Praxis, zu Therapiemethode, Ausbildung und Angebot der therapeutischen Fachperson.


Was hat sich bezüglich Kostenübernahme von Psychotherapien seit dem 1. Juli 2022 geändert?

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapien bei Vorliegen einer psychischen Störung mit sogenanntem Krankheitswert durch die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet werden, wenn die psychotherapeutische Fachperson die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt:

- Eidgenössische Anerkennung als Psychotherapeut*in sowie

- Kantonale Zulassung für die Grundversicherung. 

Patient*innen müssen vor Behandlungsbeginn eine ärztliche Anordnung für die Psychotherapie beantragen. Diese kann vom Hausarzt, der Kinderärztin, dem Psychiater oder einer Fachärztin für psychosomatische Medizin ausgestellt werden. Eine Anordnung gilt für 15 Stunden und kann danach verlängert werden. 

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Sitzungen von Ärzt*innen aller Fachrichtungen ausgestellt werden. Diese kann danach ergänzt werden durch eine "gewöhnliche " Anordnung. 

 

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Ich brauche eine Psychotherapie, habe aber kaum Geld. Wer kann mir helfen?

Seit der Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapien durch  die Grundversicherung der Krankenkasse müssen Sie neben der Franchise nur noch den Selbstbehalt von 10% für die therapeutischen Leistungen bezahlen. Bitte überprüfen Sie Ihre Krankenkassenpolice / die Höhe der Franchise und besprechen Sie bei Bedarf allfällige Unterstützungsmöglichkeiten im Erstgespräch mit Ihrer psychotherapeutischen Fachperson.


Was heisst «Psychotherapeut*in VOPT»?

Ausschliesslich ordentliche Mitglieder der Vereinigung Ostschweizer Psychotherapeut*innen dürfen das Kürzel VOPT führen. Die Mitglieder erfüllen strenge Aufnahmekriterien (eidgenössische Anerkennung als Psychotherapeut*in) und halten sich an die Standesregeln des Verbandes. 


Wie weiss ich, ob eine Therapeut*in genügend ausgebildet und anerkannt ist?

Neben dem Kürzel VOPT verweisen die Bezeichnungen Psychotherapeut ASP, FSP und eidg. anerkannter Psychotherapeut bei Psycholog*innen und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH bei den Ärzt*innen darauf hin, dass sie die Ausbildungsbestimmungen der schweizerischen Psychotherapie-Verbände und die eidgenössischen Anforderungen erfüllen.


Was heisst «delegierte Psychotherapie»?

Die Durchführung der Therapie wird von einer Psychiaterin oder einem anderen Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis an eine Psychotherapeut*in übertragen. Diese(r) ist vom Psychiater angestellt und arbeitet in dessen Räumlichkeiten. Die Rechnung wird vom Psychiater gestellt. Die Verantwortung für die korrekte Durchführung der Therapie liegt beim Psychiater. "Delegierte Psychotherapien" werden bei Vorliegen einer psychischen Störung mit sogenanntem Krankheitswert aus der Grundversicherung der Krankenkasse abzüglich eines Selbstbehalts bezahlt. 

"Delegierte Psychotherapien" werden nur noch bis Ende 2022 durchgeführt, da psychologische Psychotherapeut*innen nun selbständig über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen können.

 


Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater?

Sehen Sie unter Berufsbild


Ich war bei einem Psychotherapeuten um zu klären, ob ich eine Therapie bei ihm beginnen möchte. Er war mir nicht sympathisch. Muss ich diese Sitzung trotzdem bezahlen?

Ja. Jede Sitzung, auch Erstgespräche, sind zu bezahlen.


Ich gehe schon seit zwei Jahren in die Therapie, bemerke aber keinen Erfolg. Wen kann ich fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist weiterzumachen?

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem behandelnden Psychotherapeuten, um Ihre Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit der Behandlung zu besprechen. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, können Sie eine andere psychotherapeutische Fachperson anfragen, ob sie bereit sei, mit Ihnen über Ihre laufende Psychotherapie nachzudenken, da Sie an der Behandlung Zweifel hegen.


Ich mache eine Therapie bei einem delegiert arbeitenden Psychotherapeuten. Er stellt mir jeweils noch separat Rechnung. Darf er das?

Nein.


Ich bin in einer Psychotherapie und möchte Einsicht in meine Akten. Darf ich das?

Ja, bitten Sie den / die Psychotherapeut*in um Einsicht in Ihre Akten.


Was für Psychotherapiemethoden gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Psychotherapiemethoden. Verbreitet sind psychoanalytische, humanistische, verhaltenstherapeutische und systemische Therapiemethoden. Darstellungen der verschiedenen Therapierichtungen finden Sie in Büchern, Übersichtsdarstellungen sowie auf den Websites der verschiedenen Psychotherapierichtungen. Eine Übersicht finden Sie auch unter der Rubrik «Psychotherapierichtungen»


Welche Methode ist für mich geeignet?

Das ist eine persönliche Entscheidung, die Sie z.B. aufgrund der Beschreibung verschiedener Methoden treffen können. Sie können sich auch bei Vertreter*innen der verschiedenen Richtungen melden, um abzuschätzen, welche Methode Ihnen zusagen könnte. In der Regel spielt unabhängig von der Methode die therapeutische Beziehung eine wichtige Rolle für den Therapieerfolg, wie das in Wirksamkeitsstudien wiederholt nachgewiesen wurde.


Wie kurzfristig vor der Sitzung darf ich absagen, ohne die Sitzung bezahlen zu müssen?

In der Regel mindestens 24 Stunden vorher oder je nach Vereinbarung mit dem Therapeuten. Am besten so frühzeitig wie möglich. Es gibt selten Therapien, meist langjährige Analysen, bei denen jede vereinbarte Sitzung bezahlt werden muss. Klären Sie diese Fragen am Anfang einer Therapie.
Was Sie zu Beginn einer Therapie klären sollten:
Kosten pro Sitzung, Zahlungsart und -termin, Verfahren bei Krankheit oder Ferien beider Parteien.


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